Skip to main content

header blog

Auf zum Traumjob Folge XXXII: Mit Empfehlung zum Traumjob

Arbeitszeugnisse und persönliche Referenzschreiben sind die Zugaben zu den herkömmlichen Bewerbungsunterlagen wie Lebenslauf und Anschreiben. Aber werden sie überhaupt noch gelesen oder sind sie mittlerweile gänzlich unbedeutend geworden? Wie kann eine wirkungsvolle Empfehlung heute aussehen? In beinahe jedem Bewerbungsratgeber findet sich ein Kapitel zum Thema Arbeitszeugnisse und Referenzschreiben, aber beim Lesen fragt man sich mittlerweile zu Recht, inwieweit das überhaupt noch eine Berechtigung hat. Denn niemand weiß mehr so wirklich, ob derartiges überhaupt noch gelesen wird.

In der Outplacement Placement Beratung taucht das Thema natürlich vor allem am Anfang des Bewerbungsprozesses auf. Da geht es dann zumeist ums Arbeitszeugnis oder besser gesagt um ein Feedback zu bereits bestehenden Zeugnissen sowie der Frage, inwieweit es sinnvoll ist diese im Zuge einer Bewerbung mitzuschicken.

Sehr oft dürfen die Zeugnisse selbst verfasst werden, weil die HR-Managerinnen entweder keine Zeit dafür haben oder die ehemaligen Mitarbeitenden schlichtweg nicht gut genug kennen. Und dann grassiert da ja auch noch der Mythos über die sogenannten Geheimcodes, die zukünftigen Arbeitergebern Informationen verraten sollen. Aber wie sinnvoll ist das Ganze dann überhaupt in Anbetracht all dieser Unwägbarkeiten?

Arbeitszeugnis vs. persönliches Referenzschreiben

Arbeitszeugnisse müssen auf Verlangen von Mitarbeitenden bei Beendigung oder während eines Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber ausgestellt werden und dürfen nichts enthalten, was der Aufnahme eines neuen Jobs im Wege stehen könnte.

Die Mindestanforderung für ein Dienstzeugnis besteht aus dem Tätigkeitszeitraum und der Position. Das ist gesetzlich völlig ausreichend, allerdings haben sich im Laufe der Zeit sogenannte qualifizierte Arbeitszeugnisse entwickelt, in denen es üblich ist, Aussagen über persönliche Qualitäten des Mitarbeiters zu treffen.

Da die Zeugnisse aber nichts Negatives enthalten dürfen, sind sogenannte Geheimcodes entstanden. Das sind sprachliche Formulierungen, die auf Schwächen des Bewerbers aufmerksam machen bzw. die Arbeitsleistung ähnlich einem Schulnotensystem bewerten. Das ist für die Outplacement-Kandidatinnen und -Kandidaten sehr oft Grund zur Sorge. Vor allem wenn es sich um ältere Arbeitszeugnisse handelt, die nur mehr schwer veränderbar sind.

Die Sorge ist jedoch oft unbegründet, zum einen, da die letzte Arbeitserfahrung in der Regel die Gewichtigste ist, und zum anderen, weil HR-Leute und Personal-Consultants dem Arbeitszeugnis so gut wie fast gar keine Bedeutung mehr beimessen, was eine nicht repräsentative Blitzumfrage unter selbigen zeigt.

Vielfach werden die Zeugnisse gar nicht mehr gelesen. Wenn überhaupt, werden sie überflogen und nur bei sehr auffälligen Formulierungen oder wenn es zu viele Lücken im Lebenslauf gibt, werden sie noch in Betracht gezogen. Dann kann es unter Umständen schon eine Frage im Interview dazu geben.

In bestimmten Branchen wie zum Beispiel in der höheren Gastronomie- bzw. Hotellerie haben Zeugnisse sicherlich noch mehr Gewicht. Dasselbe gilt für Mittel- und Kleinbetriebe, wo die Chefs höchstpersönlich noch die Auswahl vornehmen. In diesen Unternehmen kommt ja Empfehlungen generell eine größere Bedeutung zu als beispielsweise in Konzernen.

Anders verhält es sich bei persönlichen Referenzschreiben. Das sind sehr oft schriftlich verfasste Empfehlungsschreiben, die keinerlei formalen oder gesetzlichen Auflagen unterliegen und Angaben zur Persönlichkeitsmerkmalen bzw. besonders hervorzuhebenden Stärken des/der Bewerber:in machen sollen.

Die Mehrheit der Befragten schätzt deren Wichtigkeit höher ein und liest diese Schreiben dann tatsächlich durch. Sie sind ein wunderbare Ergänzung zu den klassischen Bewerbungsunterlagen und runden das Gesamtbild ab.

Damit sie wahrgenommen werden empfehle ich meinen Outplacement Kandidatinnen und -kandidaten beim Einholen derselben nachfolgendes zu beachten und zwar:

  • Referenzschreiben sollten vom direkten Vorgesetzten verfasst werden. Also von einer Person, die über die Arbeitsqualität der Person tatsächlich eine Aussage treffen kann. Wenn der Referenzgeber in der Hierachie weit über dem jeweiligen Referenzempfänger steht, wird sie eher als unglaubwürdig wahrgenommen. Wenn die Empfehlung gar von Freunden oder Verwandten kommt hat sie gar keine Wirkung mehr.
  • Referenzen können auch als einfache Kontaktangaben im Lebenslauf gemacht werden. In diesem Fall wird die Position und die Telefonnummer am besten unter einer gesonderten Rubrik angegeben. Es sollten sich aber wenn dann schon zumindest zwei Referenzgeber:innen pro Stelle und Unternehmen finden lassen, wenn das Ganze einen positiven Eindruck hinterlassen soll.
  • Der Empfänger entscheidet über die Wirkung. Mittlerweile besteht ja auch die Möglichkeit Empfehlungen und Referenzen auf diversen Social Media Plattformen wie beispielsweise Linkedin oder Xing einzuholen. Die Reaktionen auf diese Art und Weise der Empfehlungen ergab bei allen Befragten allerdings gar kein einheitliches Bild.

Für manche HR-Leute spielen Social-Media-Referenzen gar keine Rolle, andere wiederum bevorzugen sie und wieder andere fanden sie überhaupt unglaubwürdig. Deshalb ist es besonders wichtig genau einzuschätzen, wer die jeweilige Referenz zu lesen bekommt.

In Summe sind Empfehlungen also im Ranking hinter den klassischen Bewerbungsunterlagen einzustufen. Sie sind eine gute Ergänzung und können bei so mancher Bewerbungsentscheidung das Zünglein an der Waage zum Traumjob sein.

Gutes Gelingen!

Michael Hanschitz

Hier geht es zu Ihrem Erstgespräch:-)

Und hier können Sie noch mehr über Outplacement lesen!

Michael Hanschitz klein

Kontakt

Mag.(FH) Michael Hanschitz
+43 1 997 80 74
mh@outplacementberatung.co.at

Buchveröffentlichung

Buchcover Menschen fair Behandeln von Michael Hanschitz

Ankündigungen

1 x monatlich
"Auf zum Traumjob-Kolumne"
in der Online-Presse (jede dritte Woche) 

Killt Corona meinen Traumjob!
26.01.2022 um 18:00
kostenloser Vortrag