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Auf zum Traumjob: Der wiederentdeckte Traumjob
„Aufgwärmt schmeckt nur a Gulasch“, sagt man im Volksmund. Das bedeutet im übertragenen Sinn, dasseine bereits einmal gemachte Erfahrung nicht gezwungenermaßen wiederholt werden sollte. Aber gilt diese Pinsenweisheit auch für die Arbeitswelt oder ist eine Rückkehr zum Ex-Arbeitgeber durchaus vorstellbar.
Vor einigen Jahren noch war die Rückkehr zu einem ehemaligen Arbeitgeber definitiv ein absolutes No go. Bekanntlich gibt es ja immer gute Gründe, warum man sein Unternehmen verlässt und woanders anheuert. Mittlerweile haben sich manche Parameter verändert.
Kontakt
Mag.(FH) Michael Hanschitz
+43 1 997 80 74mh@outplacementberatung.co.at
Buchveröffentlichung
Ankündigungen
1 x monatlich
Auf zum Traumjob-Kolumne
in der Online-Presse (jede dritte Woche)
Vom HR Manager zum CEO
18.09.2025
Vortrag auf der FOW West
Stellenabbau - Königsdisziplin im HRM
09.10.2025 um 11:30
kostenloser online-Vortrag für HR